Michael Florin - Konditionalsätze in pragmatischer Sicht (1. Staatsexamen Münster 1997)

1. Einleitung

1.1 Vorwort

"Wenn irgendeine hinfällige, lungensüchtige Kunstreiterin...", "Wenn man doch Indianer wäre..." oder "Wenn man sich am Abend endgültig entschlossen zu haben scheint..." - der Konditionalsatz ist in den Erzählungen Kafkas nicht nur eine Ausdrucksform unter vielen, sondern einige seiner Werke sind auschließlich aus einem oder mehreren Konditionalsätzen gebildet. Die auffällige Häufung der Konditionalsätze bei Kafka hat mich zur Behandlung dieses Themas veranlaßt. Dazu kommt, daß die Beschreibung des Konditionalsatzes in den deutschen Grammatiken der Kraft der Kafkaschen Sätze überhaupt nicht gerecht wird. Die Diskrepanz zwischen der Form, in der Kafka seinen Träumen, Phantasien und Ängsten Ausdruck verleiht, und der p-bedingt-q-Sprechweise der Grammatiken ist frappierend.

Ich glaube, und will in dieser Arbeit zeigen, daß der Schlüssel zu einer angemessenen Beschreibung der Konditionalsätze in der Beschreibung der Handlungen liegt, die mit diesem Satztyp vollzogen werden können.

1.2 Zur Terminologie

Zu den Hauptschwierigkeiten, die das Lesen und Verstehen einer Grammatik behindern, gehört sicherlich die Tatsache, daß die dargestellten Phänomene die verschiedensten Namen tragen. Nicht nur, daß mit den verschiedenen Namen auf verschiedene Bewertungen der grammatischen Sachverhalte aufmerksam gemacht werden soll, meistens heißen auch ganz ähnlich oder gleich beurteilte Dinge je nach Autor verschieden. Normalerweise sollte ein terminologisches Abweichen von der Tradition den Sinn haben, einen Trugschluß, den der alte Name implizierte, aufzudecken, die Gefahr einer "suggestiven Begrifflichkeit" (Hundsnurscher 1993, 65) zu bannen. Nun ist es aber nicht so, daß mit der Neubenennung eines problematischen Gegenstandsbereichs dieser seinen problematischen Charakter verlöre; der neue Name hat wiederum seine eigenen, meisten ungewollten, bzw. unangemessenen Implikationen.

Das Einteilung in Hauptsatz und Nebensatz ist sicher einer dieser problematischen Fälle, aber weder die Namen Ober- und Unter-, Matrix- und Konstituenten- oder Träger- und Komplementsatz sind besser geeignet, ein komplexes Phänomen genauer zu benennen. Der Versuch, einem vielfältige Erscheinungsformen zeigenden Sachverhalt den einzig angemessenen Namen zu verleihen, kulminiert in solchen Versuchen wie "satzförmiger Satzteilsatz" oder "satzförmiges Synsemantikon", von denen auch Harweg (1971, 19) bezweifelt, daß sie alle falschen Vorstellungen ausschließen, also wird diese Arbeit bei den traditionellen Namen Haupt- und Nebensatz bleiben.

Konditionalsatz will ich das ganze Satzgefüge, also die Kombination von Haupt- und Nebensatz nennen, obwohl einige Grammatiker nur den wenn-Satz so bezeichnen (Duden 1995, 771; Grundzüge, 796), da nur dieser Satzteil die eigentliche Bedingung trage. Ich verwende Konditionalsatz dagegen synonym mit Konditionalverhältnis oder konditionaler Beziehung/Relation, weil in semantischer und pragmatischer Hinsicht die Bedingung ohne die von ihr bedingte Folge nicht funktioniert, wie der folgende Beispiel-Minimaldialog zeigen soll:

Sp1: Wenn ich dich noch 'mal mit meiner Schwester erwische...

Sp2: Was dann?

Der zweite Zug will anzeigen, daß die Drohung irgendwie nicht verfängt, der Konditionalsatz ist unkomplett.

Der Einwand, das Ganze dürfe nicht genauso heißen wie seine Teile, also das Gefüge und seine Komponenten Satz, man nenne schließlich die Teile seiner Wohnung auch nicht Haupt- und Nebenwohnung, sondern höchstens Haupt- und Nebenraum (Harweg 1971, 18f.), ist nur von Belang, wenn man an die Exaktheit der sprachlichen Bezugnahme die Anforderungen der Logik stellt. Das Referieren in einer natürlichen Sprache ist nicht auf eine derartige Genauigkeit angewiesen. Ein Blick ins Wörterbuch zeigt, daß z. B. das Gebäude sehr wohl in Haupt- und Nebengebäude, die Handlung in Haupt- und Nebenhandlung und die Bühne in Haupt- und Nebenbühne unterteilt werden können.

Die Teile des Konditionalsatzes tragen wiederum verschiedene Namen: Antezedenz/Antezendens und Konsequenz/Konsequens (Eisenberg 1989; Hermodsson 1978; Kratzer 1978; Zaefferer 1991a), Basis und Adjunkt (Weinrich 1993) oder, vorwiegend in der englischsprachigen Literatur, Protasis und Apodosis (Haiman 1993; Ibañez 1976a/b; Köpcke/Panther 1989; Traugott u. a. 1986; Zaefferer 1991a). Ich verwende deswegen weder Antezedens noch Protasis, weil es gerade eine Eigenart der Adverbialsätze ist, daß die 'Vorsätze', ob ins Lateinische oder Griechische übersetzt, nachgestellt auftreten können.

Bei der Subklassifikation der Nebensätze folge ich der Terminologie Eisenbergs, der die Nebensätze nach ihren Funktionen in Attributsätze, Ergänzungssätze und Adverbialsätze einteilt (Eisenberg 1989, 337f.). Im Zentrum dieser Arbeit stehen die Adverbialsätze, unter die der Konditionalsatz gefaßt wird, Ergänzungssätze kommen nur am Rande zur Sprache, da manche Verben Ergänzungen nehmen, die mit wenn eingeleitet werden können und so diese Sätze in manchen Arbeiten im Zusammenhang der Konditionalsätze behandelt werden (vgl. Fabricius-Hansen 1980; Metschkowa-Atanassowa 1983, 126ff.).

Bestimmt man die Nebensätze nicht nach ihren grammatischen Funktionen, sondern nach semantischen Werten, bietet sich der Terminus Verhältnissatz an. Die Duden-Auflagen vier und fünf, die in ihren Abhandlungen zum Satz Boettcher/Sitta (1972) folgen, sprechen von Verhältnissätzen, wie auch die Grundzüge (1984) und Flämig (1991) konsequent von Verhältnissen sprechen. Da die Verhältnisbeziehung zwischen Sachverhalten grammatisch auf verschiedene Weise realisiert werden kann, z. B. als Konjunktionalsatz, als uneingeleiteter Nebensatz, als Präpositionalgruppe und vielleicht sogar als Nominalkompositum (z. B. Freudentränen, Notlügen, vgl. Sommerfeldt/Starke 1992, 224) oder Nominalparataxe (Sandmann 1978) und mit Hilfe entsprechender Verben (z. B. bedingen, sich ergeben aus, mit sich bringen usw., vgl. Bader 1989, 237), ist die Orientierung an den kategorialen Werten (Duden 1995, 759; Boettcher/Sitta 1972, 135) m. E. den Darstellungen überlegen, die bei der Beschreibung der Adverbialsätze von den Konjunktionen ausgehen, sozusagen über die Bedeutung von wenn spekulieren (z. B. Engel 1988; Hentschel/Weydt 1990; Weinrich 1993).

1.3 Zu den Beispielen

Das Beispiel nimmt in der linguistischen Beschreibung einen wichtigen Platz ein, zwei Funktionen kann man unterscheiden:

1) Der Beispielsatz stellt den theoretisch zu erörternden Sachverhalt dar. Es ist für den Leser zumeist leichter, das dargestellte Phänomen anhand des Beispiels zu erkennen, als es nur der Beschreibung zu entnehmen. Es ist z. B. eine intellektuelle Herausforderung, alle Wortstellungsmöglichkeiten des deutschen Nebensatzes nur in abstrakter Form dargestellt nachzuvollziehen:

a) Kon - - - - infinitT finV

b) finV - - - - infinitT

c) 1 Satzglied finV - - - - infinitT

d) - - - - infiniter VK mit dem Element zu

e) Kon (nur um, ohne, anstatt) - - - - infiniter VK mit dem Element zu

(Engelen 1986, 157), wenn sie nicht direkt mit Konkreta, also Beispielen aus dem allgemeinen Gebrauch, parallelisiert werden.

2) Das Beispiel dient als Zeuge, daß der dargestellte Fall tatsächlich wohlgeformter Bestandteil der deutschen Sprache ist. Hier werden im allgemeinen die berühmtesten Zeugen als die verläßlichsten Zeugen angesehen. Vor allem die älteren deutschen Grammatiken berufen sich fast ausschließlich auf deutsche Dichter. (Blatz 1900; Paul 1920; mit vereinzelten eigenen Beispielen Drach 1940; Brinkmann 1962, 1971).

In zweierlei Hinsicht halte ich das Dichterwort als Beleg für das Vorkommnis eines bestimmten Satztyps für ungeeignet.

Einmal, und das ist vor allem ein praktischer Einwand, ist es schwer, aus unübersichtlichen, tief verschachtelten Satzkonstruktionen, aus denen die Zitate häufig bestehen und die vor allem bei Blatz (1900) und Paul (1920) über mehrere Seiten angeführt werden, das zu beschreibende Phänomen zu isolieren.

Der zweite Einwand betrifft die Tatsache, daß sich die dichterische Sprache eben nicht an alle Regularitäten der Standardsprache halten muß, sie transzendieren kann. Paul zeigt z. B. ausführlich, daß in der dichterischen Sprache der Modus in beiden Teilsätzen des Konditionalsatzes geradezu beliebig gewechselt werden kann: "Und hätt ichs ihm sogleich gewährt, Er auf der Stelle verloren war" (Goethe), bzw. "Herunterstürzend hätte er uns beide zerschmettert, wenn wir nicht hastig zur Seite sprangen" (Heine) (Paul 1920, 273). Trotz prominenter Vorbilder würde ich hier nicht von korrekten Verwendungsweisen sprechen.

Neben diesen beiden Hauptfunktionen des linguistischen Beispiels kann man noch einen dritten Fall anführen, nämlich das Beispiel des Logikers oder "den Satz, den keiner äußert":

"Wenn wir Gläser gehabt hätten, dann hätten wir Sekt getrunken, wenn wir Sekt gehabt hätten" (Posch 1980, 9).

John is in the kitchen now". "That is false. It is merely possible, that he is in the kitchen now" (van der Auwera 1983, 303).

Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Sprachbeschreibung, die Sätze diskutiert, die noch nie geäußert worden sind, jemals an ein Ende kommen kann. Erstaunlicherweise sind aber gerade die obskursten Beispiele die langlebigsten in der wissenschaftlichen Geschichte, wie z. B. die berühmten Referenzprobleme Russels zeigen ("Der Verfasser von Waverley ist der Verfasser von Ivanhoe" oder "Der König von Frankreich ist kahlköpfig"), die jahrzehntelang die Literatur zur Referenz dominierten.

Ich werde in dieser Arbeit entweder mit selbstgewählten Beispielen arbeiten, von denen ich mit großer Sicherheit sagen kann, daß sie nicht nur akzeptable, sondern auch tatsächlich verwendete Sätze des Deutschen sind, oder die Beispiele des jeweils diskutierten Autors übernehmen.

2. Überblick über den Stand der Forschung

2.1 Grammatiken

Betrachtet man die Grammatiken der deutschen Gegenwartssprache in Hinsicht auf ihren Zugang zum Konditionalsatz, erkennt man zwei verschiedene Ansatzpunkte. Einerseits kann man von der Konjunktion, die den Nebensatz einleitet, ausgehen, andererseits einen Zugang über die semantischen Relationen im komplexen Satzgefüge, also etwa das kausale, konditionale, konzessive Verhältnis, suchen. Ich will diese beiden Zugangsweisen an ihren jeweiligen Vertretern darstellen und dabei auch auf die Stärken und Schwächen der unterschiedlichen Ansätze eingehen. Ich werde die für mein Anliegen aussagestärksten und wichtigsten Grammatiken zu Beginn und ausführlich darstellen; Grammatiken, die den Konditionalsatz nur an der Peripherie behandeln, kommen dann zur Sprache, wenn sie andere oder neue Beschreibungs- und Erklärungsversuche machen.

2.1.1 Ausgangspunkt Konjunktion

2.1.1.1 Eisenberg (1989)

Eisenberg hält das Ausgehen von den semantischen Relationen im Satzgefüge für problematisch, da unklar sei, wie die Klassifikation der Relationen gewonnen werde:

"Ist sie (die Klassifikation der Relationen, M. F.) rein semantischer Art, oder beruht sie nicht doch auf dem Bestand an Konjunktionen, die das Deutsche hat? [...] Wir vermeiden solche Unklarheiten, wenn wir von den Konjunktionen selbst ausgehen. Nicht Kausalität ist dann das Thema, sondern das Verhalten und die Leistung bestimmter Konjunktionen" (Eisenberg 1989, 355).

Mit der Frage, ob die Möglichkeit, inhaltliche Verhältnisse zwischen zwei Sachverhalten auszudrücken, von den Ausdrucksmitteln, in diesem Fall den Konjunktionen, abhängt oder ob man kausale oder konditionale Relationen als vor der Sprache gegeben annimmt, gelangt man auf schwieriges Terrain. Die Frage wird vor allem für die Untersuchungen mit logisch-philosophischer Ausrichtung bedeutsam und soll in Kapitel 2.2 näher untersucht werden. Nur noch ein Hinweis sei gestattet auf den Bestand an Konjunktionen im Deutschen: "Als Einleitung von Bedingungssätzen dient seit urgerm. Zeit ob" (Paul 1920, 269). Die Wörter ändern sich, die semantische Relation wohl nicht.

Eisenberg unterteilt die Nebensätze in Attribut-, Ergänzungs- und Adverbialsätze und faßt unter den letzten kausale und temporale Konjunktionalsätze zusammen und trennt die Konditionalsätze "wegen ihrer vielen Besonderheiten" (Eisenberg 1989, 353) ab.

Im Kapitel zu den kausalen und temporalen Konjunktionen behandelt Eisenberg die im weiteren Sinne kausalen Konjunktionen weil, da, obwohl, indem, damit und die temporalen während, als, wenn, bis und seit. Mit der Unterordnung der konzessiven, instrumentalen und finalen Relation unter einen Begriff der Kausalität im weiteren Sinne ist Eisenberg auf einer Linie mit Sommerfeld/Starke (1992, 224), Helbig/Buscha (1991, 689), Jude (1975, 271) und Duden (1966, 561; 1973, 575), die allerdings auch den Konditionalsatz unter diesen weiten Kausalbegriff fassen. Eisenberg nimmt zwar die Konditionalität als "semantisch grundlegend" (Eisenberg 1989, 357) an, geht aber nicht soweit, deswegen auch den Kausalsatz als der konditionalen Relation untergeordnet aufzufassen, wie das die Grundzüge (1984, 779) tun.

Bei der Beschreibung der Bedeutung von obwohl spricht Eisenberg von Besonderheiten auf der Ebene der Präsupposition. Ein Konzessivsatz wie Helga arbeitet, obwohl sie müde ist präsupponiere, daß, wer müde ist, normalerweise nicht arbeitet. Der Konzessivsatz stelle fest, daß zwischen zwei Sachverhalten ein Verhältnis bestehe, wie es "normalerweise oder natürlicherweise" nicht bestehe. Eisenberg stellt weiter fest, daß bei durch obwohl verbundenen Teilsätzen (Karl ging zur Bank, obwohl er seine Tante besucht hatte), zwischen denen dieser 'normale' oder 'natürliche' Sachverhalt nicht bestehe, die Konjunktion die konzessive Bedeutung erzwinge (Eisenberg 1989, 358).

Die Frage stellt sich hier, ob es zwischen zwei Sachverhalten überhaupt einen 'normalen' oder 'natürlichen' Zusammenhang gibt. Ich werde auf diese, für meinen Ansatz von der argumentativen Funktion der Konzessiv- wie auch der Konditionalsätze außerordentlich wichtige Frage in Kapitel 3.3 zurückkommen.

Das Ausgehen von der Konjunktion obwohl hat zu Folge, daß Eisenberg weder uneingeleitete (1), noch mit auch wenn (2) oder wenn auch (3) eingeleitete Konzessivsätze beschreibt.

(1) Ist Helga auch müde, arbeitet sie doch

(2) Helga arbeitet, auch wenn sie müde ist

(3) Wenn Helga auch müde ist, arbeitet sie doch

Hier zeigt sich m. E. der defizitäre Ansatzpunkt, da weder die Bedeutungsunterschiede dieser Beispiele untereinander und in ihrer Beziehung zu obwohl-Sätzen, noch die interessanten Stellungsmöglichkeiten von auch (Helga arbeitet auch, wenn sie müde ist) zur Sprache kommen.

Bei der Behandlung der Konditionalsätze weicht Eisenberg von der selbst vorgegebenen Linie, über die Bedeutung der Konjunktion wenn zu sprechen, ab. Er räumt den Konditionalsätzen vor allem deswegen ein eigenes Kapitel ein, da das konditionale Verhältnis "auf vielfältige Weise sprachlich realisiert werden kann" (Eisenberg 1989, 362). Eisenberg unterscheidet uneingeleitete Stirnsätze (4), Partizipialgruppen (5) und Konjunktionalsätze (6) als Hauptformen:

(4) Kommt Karl, gehe ich

(5) Angenommen Karl kommt, dann gehe ich

(6) Wenn Karl kommt, gehe ich

wobei die von Eisenberg angeführte Möglichkeit, den uneingeleiteten Stirnsatz nachzustellen (Ich gehe, kommt Karl), meinem Sprachgefühl doch sehr widerstrebt.

Die Tatsache, daß beim uneingeleiteten Stirnsatz (4) Haupt- und Nebensatz weder durch Konjunktion noch durch Wortstellung zu unterscheiden sind, führt Eisenberg zu einer Regel, die sonst nirgends formuliert ist: "Besteht das Satzgefüge aus zwei Stirnsätzen, so ist der erste Adverbialsatz zum zweiten" (Eisenberg 1989, 363).

Abgesehen von der Rolle der Korrelate und dem Phänomen der sogenannten ergänzenden wenn-Sätze (Fabricius-Hansen 1980) machen die Konditionalsätze im Verbund der anderen Adverbialsätze syntaktisch keine Schwierigkeiten. Zwei Probleme benennt Eisenberg bei der Beschreibung der Semantik:

Einmal geht es um die Abgrenzung der konditionalen Bedeutung eines wenn-Satzes zu anderen Bedeutungen dieses Satztyps. Eisenberg nennt neben der konditionalen (7), eine temporale (8) und eine epistemische (9) Bedeutung: (7) Wenn er es getan hätte, wüßtest du es (8) Wenn du am Tresen stehst, wird mehr getrunken (9) Wenn die Sozialisten jetzt die Wahl gewonnen haben, verdanken sie das dem Präsidenten

"In Sätzen mit temporalem wenn ist nichts darüber gesagt, wie oft die von den Teilsätzen bezeichneten Sachverhalte eintreten oder eingetreten sind. Auch das rein temporale wenn grenzt niemals ein bestimmtes Paar von Sachverhalten aus. Damit ist der Übergang zur konditionalen bereits in der temporalen Bedeutung der Konjunktion angelegt" (Eisenberg 1989, 366).

Diese Ausführungen sind mir ein Rätsel. Welche Sätze machen denn Aussagen, "wie oft die von den Teilsätzen bezeichneten Sachverhalte eintreten", bzw. von welchen Sätzen unterscheidet Eisenberg temporale wenn-Sätze? Und welche Bedeutung von wenn grenzt noch "niemals ein bestimmtes Paar von Sachverhalten aus"? Soll (7) ein Beispiel dafür sein, daß bestimmte Sachverhalte ausgegrenzt werden?

Der wenn-Satz mit konditionaler Bedeutung (7) ist ein Konditionalsatz im Konjunktiv Präteritum, ein sogenannter Irrealis, der behauptet, daß 'Er es nicht getan hat'. Falls Eisenberg behaupten will, daß der Sachverhalt 'Er hat es getan' ausgegrenzt wird, so ist das zumindest eine sehr fragwürdige Terminologie. Wie verhält es sich nun mit (8)?

Wenn der Satz vom Wirt zum Gast an der Theke gesagt wird, hat er natürlich faktischen Charakter. Die Konjunktion ist dann synonym mit immer wenn. Auf der Gleichzeitig vom Am-Tresen-Stehen des Gastes mit hohem Bierkonsum in der ganzen Kneipe liegt dann der Akzent, aber die Bedingtheit des Bierkonsums durch die Anwesenheit des Gastes bleibt. Mit dem Übergang von temporaler zu konditionaler Bedeutung der Konjunktion kann höchstens der historische Wandel von mhd. swanne, swenne zu nhd. wenn (Blatz 1900, 1150; Paul 1920, 270) gemeint sein, auf der Ebene der Bedeutung sehe ich das Verhältnis umgekehrt. Eine Bedingung liegt für die Folge in der Vorzeit, vielleicht in der Gleichzeit (Wenn ein Dreieck gleichseitig ist, dann ist es auch gleichwinklig), niemals in der Nachzeit. Die konditionale Bedeutung macht Vorgaben über die Zeitablauf, und es ist möglich, wie in (8), die Zeitverhältnisse zwischen Sachverhalten zu pointieren. Damit ist die temporale Bedeutung in der konditionalen angelegt.

Die sogenannte epistemische Bedeutung eines wenn-Satzes (9) verdankt ihren Namen wohl dem Umstand, daß für die "Vereinbarung über das Zutreffen eines Sachverhalts zwischen Sprecher und Hörer" das "gemeinsame Wissen" notwendig ist." "Mit der Interpretation als epistemisch ist also ein Tatbestand gemeint, der nur pragmatisch explizierbar ist" (Eisenberg 1989, 367).

Ich will versuchen, Satz (9) pragmatisch zu explizieren. So eine Äußerung könnte von einem Wahlberichterstatter stammen, und zwar nachdem sein Sender das Wahlergebnis verkündet hat. Das bedeutet, daß über den Wahlsieg der Sozialisten kein Zweifel mehr besteht, insofern hat der Konditionalsatz nicht mehr die Funktion, über eine Möglichkeit zu spekulieren. Wenn die Möglichkeit von der Wirklichkeit entschieden wird, wird aus dem "möglichen Grund" ein "wirklicher Grund" (Duden 1995, 771), die Lesart ist kausal. Nun kann der Journalist diesen Satz auch äußern, zu dem Zeitpunkt, an dem die Wahllokale gerade schließen, d. h. die Wahl ist zwar entschieden, aber das Ergebnis noch nicht bekannt. Strenggenommen besteht kein Spielraum mehr für Möglichkeiten, das Ergebnis ist faktisch, aber das spielt für die menschliche Spekulationsfähigkeit und -lust keine Rolle. Die Lesart ist klar konditional.

Die Dreiteilung der Gebrauchsweisen von Konditionalsätzen, die Eisenberg vornimmt und von der er sagt, daß sie "meist" vorgenommen würde, überzeugt nicht. Einer pragmatischen Explizierung bedarf es ohnehin fast immer, ohne Handlungszusammenhang können Äußerungsbedeutungen nur selten oder nie eindeutig benannt werden.

"Wenn die Statistik besagt, Raucher gingen überwiegend am Herzinfarkt zugrunde, dann heißt das nicht, daß Rauchen die Ursche des Infarkts ist. Beides könnte ebensogut eine gemeinsame Ursache haben. Beispielsweise wäre es möglich, daß der sogenannte Infarkttyp zum Rauchen neigt" (Eisenberg 1989, 368).

Ein weiteres Problem dreht sich um das Verhältnis von Konditionalsätzen und dem aussagenlogischen Verknüpfer É, der materialen Implikation, deren Wahrheitswertverteilung besagt, daß ein Konditionalsatz, dessen Antezedenz falsch ist, insgesamt immer wahr ist - ein Ergebnis, das für die natürliche Sprache sicher abgelehnt werden muß.

Diese Fragen sind nicht genuin linguistischer Natur, sie werden vor allem von Philosophen und Logikern gestellt und zu beantworten versucht. In Kapitel 2.2 werden sie ihren Platz bekommen.

2.1.1.2 Heringer (1988)

Heringer (1988) hat kein spezielles Kapitel zum Konditionalsatz in seiner "rezeptiven Grammatik". Er beschreibt Konditionalsätze im Kapitel "Subordination: Supplementsätze". Mit Supplementsätzen im Gegensatz zu Komplementsätzen meint Heringer Nebensätze, die keine Leerstelle einnehmen, "die das Hauptsatzprädikat mit seiner Valenz eröffnet" (Heringer 1988, 243). Sie werden aus diesem Grund vom Hauptsatz "nicht gefordert oder nahegelegt". "Ihre Beziehung zum Kernsatz ist [...] vorrangig semantisch bestimmt. Die jeweilige Subjunktion bestimmt weitgehend die semantische Rolle" (Heringer 1988, 251).

Heringer nennt falls, wenn und insofern als konditionale Konjunktionen mit dem Hinweis, daß diese "allgemeinen Charakterisierungen" (wie 'konditional', 'kausal' etc., M. F.) "nur Hinweise auf die Bedeutung" seien. "In der einzelnen Verwendung muß man den spezifischen Sinn erfassen" (Heringer 1988, 252).

Diese Schwierigkeit in der Deutung zeigt Heringer an drei wenn-Sätzen: (10) konditional Wenn ich hier meine Landsleute sehe, ärgere ich mich bleich (11) temporal Wenn ich mich über mich selbst ärgerte, wurde ich bleich (12) konzessiv Die Zahl der geschichtlichen Ursachen ist, wenn auch nicht unendlich, so doch groß genug ...

Die einzelnen Deutungen seien über das gemeinsame Wissen, insbesondere über den Kontext, zu gewinnen.

In (10) scheine vorausgesetzt, daß der Sprecher seine Landsleute gesehen hat, im Gegensatz zum "reinen Konditionalsatz", "wo die Bedingung weder als wahr noch als falsch behauptet" ist. Hier liefert die Deutung m. E. nicht unbedingt der Kontext, sondern einen starken Hinweis auf die Tatsächlicheit im wenn-Satz liefert das Adverb hier. Im allgemeinen ist natürlich kaum eine Äußerung ohne ihren Kontext, besser gesagt, ohne die Kenntnis des Handlungszusammenhangs in ihrer Bedeutung angemessen zu explizieren.

In Beispiel (11) bedeute das Präteritum, daß die Teilsätze nicht mehr offen in ihren Wahrheitswerten sind. Das Verhältnis sei, da beide Teilsätze wahr seien, nicht mehr konditional. Leider gibt Heringer keine weiteren Hinweise auf sein Verständnis von 'konditional'. Es scheint für ihn ungefähr dasselbe zu bedeuten wie 'wahrheitswert-ungeklärt', also eher den Aspekt der Möglichkeit als den der Bedingung zu betonen. Die Begriffe Möglichkeit und Bedingung scheinen, und das konnte man auch bei Eisenberg sehen, trotz ihrer offensichtlichen Verschiedenheit, in Verwirrung zu sein.

Bei (12) bringe "der nähere Kontext auch nicht die konzessive Bedeutung zustande". Eisenberg hat m. E. den Charakter der konzessiven Konjunktion genauer erfaßt, wenn er sagt, daß obwohl, was ich in diesem Satz mit wenn auch als synonym betrachte, die konzessive Interpretation erzwingt (Eisenberg 1989, 358). Weder dem Kontext noch dem Negationselement nicht ist diese Leistung zuzuschreiben, wie die folgende Variante ohne Negation zeigt:

(12) Die Zahl der rein geschichtlichen Ursachen, obwohl klein (wenn auch endlich), so doch nicht groß genug ...

Trotz dieser, am Beispiel von wenn gezeigten, Bedeutungsnuancen könne man Kernbedeutungen der Subjunktionen feststellen und über Folgerungen, Heringer nennt sie "Bedeutungsnetze", explizieren. Die Bedeutungszusammenhänge zwischen den Konjunktionen versucht Heringer mit Hilfe von wenn aufzudecken:

a) Weil der Mensch Schadstoffe mit der Nahrung aufnimmt, wird er gesundheitlich gefährdet.

b) Wenn der Mensch Schadstoffe mit der Nahrung aufnimmt, wird er gesundheitlich gefährdet.

c) Der Mensch nimmt Schadstoffe mit der Nahrung auf.

d) Der Mensch wird gesundheitlich gefährdet.

 

a) Obwohl der Mensch Schadstoffe mit der Nahrung aufnimmt, wird er gesundheitlich gefährdet.

b) Wenn der Mensch Schadstoffe mit der Nahrung aufnimmt, sollte man erwarten, daß er nicht gesundheitlich gefährdet wird.

c) Der Mensch nimmt Schadstoffe mit der Nahrung auf.

d) Der Mensch wird gesundheitlich gefährdet.

Der Unterschied zwischen weil und obwohl besteht demnach nicht in der Behauptung der Teilsätze (c und d), denn in dieser Hinsicht sind die Folgerungen gleich. Der Unterschied besteht in diesem wenn-Satz, der ein Hintergrundwissen, eine Art Präsupposition ausdrückt. Heringer erläutert nicht weiter, welche Rolle diese Präsupposition spielt, und so bleibt trotz dieser Folgerungsfiguren unklar, wie sich die kausale und die konzessive Verknüpfung zueinander verhalten. Der spezifische Unterschied zwischen kausaler und konzessiver Relation kann m. E. besser gezeigt werden in einem argumentativen Zusammenhang, der in den Bedeutungsnetzen Heringers nicht besteht. Ein solcher Zusammenhang wird deutlich, wenn auf die Behauptung Weil der Mensch Schadstoffe mit der Nahrung aufnimmt, wird er gesundheitlich gefährdet entgegnet wird Obwohl der Mensch Schadstoffe mit der Nahrung aufnimmt, wird er nicht gesundheitlich gefährdet. Ich werde noch zeugen, daß die spezifische Leistung des Konzessivsatzes darin besteht, den durch einen Kausal- oder Konditionalsatz behaupteten Zusammenhang zu bestreiten (s. Kapitel 3.3).

Uneingeleitete Konditionalsätze stellen für Heringer einen irritierenden Sonderfall dar. Die Tatsache, daß die Hauptkriterien für das Erkennen eines Nebensatzes, Verb-End-Stellung und Konjunktion, nicht realisiert seien, führe den Rezipienten in die Irre. "Der Rezipient erwartet vorderhand Hauptsätze, Nebensätze müssen darum besonders markiert sein. Fehlt ihnen die Markierung, machen sie Probleme" (Heringer 1988, 242).

Ob der Leser oder Hörer tatsächlich routinemäßig Hauptsätze erwartet, kann ich nicht beurteilen, ich glaube allerdings nicht, daß das Verstehen eines nicht-eingeleiteten Nebensatzes (Fehlt ihnen die Markierung) schwerer fällt als das Verstehen eines Konjunktionalsatzes mit Verb-End-Stellung (Wenn ihnen die Markierung fehlt). Die Probleme, von denen Heringer spricht, liegen vielleicht nicht so sehr auf seiten des Rezipienten, dem er das Verstehen dieser Satzkonstruktion ja durchaus zutraut, als vielmehr bei der grammatischen Beschreibung.

2.1.1.3 Heringer 1996

Die Beschreibungsprobleme, die Konditionalsätze aufwerfen, sind überwiegend semantischer Art, und insofern spielen sie in Heringers "rein dependentieller" (Heringer 1996, 11) Grammatik keine besondere Rolle. Ich möchte dennoch einen ebenso interessanten wie angreifbaren Gedanken Heringers darstellen, den er schon 1988 (S. 239) ausgesprochen hat und hier mit Vehemenz wiederholt:

"Wir unterscheiden vollständige Hauptsätze mit vollem Satzmodus und illokutionärer Kraft von den untergeordneten satzförmigen V*, die wir Klauseln nennen. Klauseln haben nur einen beschränkten Satzmodus und keine eigene illokutionäre Kraft. Sie dienen nicht dazu, zu behaupten, zu fragen oder zu befehlen" (Heringer 1996, 210f.).

Insgesamt differenziert Heringer die Nebensätze in fünf Typen finiter Klauseln. Neben daß/ob-Klauseln (Ergänzungssätze) und w- und d-Klauseln (Attributsätze) unterscheidet er subjunktionale Klauseln und hauptsatzförmige Klauseln; unter den beiden letzten treten Konditionalsätze auf.

Im Gegensatz zu den daß/ob-Klauseln treten die subjunktionalen Klauseln dem Matrixsatz "in verhältnismäßiger Selbständigkeit" gegenüber. Die Propositionen in Matrixsatz und Klausel stehen "semantisch auf einer Stufe" (Heringer 1996, 216f.).

"Die unterschiedlichen Bedeutungen der SUB (Subjunktionen, M. F.) bewirken auch Unterschiedliches bezüglich der Behauptetheit der Klauseln. SUB wie weil, obwohl u. a. dominieren präsupponierte Klauseln; wenn, falls u. a. besagen dagegen nichts bezüglich der Behauptetheit" (Heringer 1996, 217).

Hier liegt offensichtlich ein Widerspruch. Einerseits dienen Klauseln nicht dazu, zu behaupten, andererseits gibt es doch wenigstens in Kausal- und Konzessivsätzen eine Behauptetheit der Klauseln. Wird der Sachverhalt 'Köln gewinnt' in einer Äußerung wie Weil Köln gewinnt, steigt Schalke ab behauptet oder präsupponiert, oder besteht die Präsupposition eben in der Behauptung? Und was ist der Unterschied zu Wenn Köln gewinnt, steigt Schalke ab in bezug auf Behauptung und Präsupposition? Die Frage könnte ebenso lauten, ob im Kausal- oder Konditionalsatz behauptet wird, daß Schalke absteigt.

Antworten auf diese Fragen lassen sich wiederum nur in einem Handlungszusammenhang, d. h. in der Einpassung in eine Gesprächssequenz, finden. Die möglichen zweiten Züge können z. B. darüber Auskunft geben, welche Behauptung Sp2 bezweifelt, sei es die Behauptung, daß Köln gewinnt, daß Schalke absteigt oder daß das eine die Ursache für das andere ist.

Ich glaube insgesamt nicht, daß es ein sinnvolles Manöver ist, Nebensätze aus dem Satzgefüge zu isolieren und dann nach möglichen Illokutionen zu suchen. Im Falle der Adverbialsätze hängt die Illokution m. E. mit der spezifischen Art der Sachverhaltsverknüpfung zusammen, bei Attribut- und Ergänzungssätzen mag das anders sein, ist hier aber nicht das Thema. Kang (1996) z. B. nimmt Illokutionen auch für den Nebensatz im Kausalgefüge an.

Am zweiten Klauseltyp, mit dem konditionale Relationen realisiert werden können, den hauptsatzförmigen Klauseln, erhebt sich ein weiteres interessantes Problem:

"Besonders interessant ist die Frage, wieso Sätze mit V-Erst auch konditional [...] verwendbar sind. Semantisch scheint das nicht so fern zu liegen. Denn entsprechende Fragesätze fokussieren den Satzmodus und die Frage des Wahrheitswerts. Analog dazu kann man den konditionalen Charakter als Öffnung und Thematisierung des Wahrheitswerts verstehen" (Heringer 1996, 222).

Den historischen Zusammenhang von Fragesatz und uneingeleitetem Konditionalsatz (Paul 1920, 270; Blatz 1900, 1161) zum Ausgangspunkt synchroner Semantiküberlegungen zu nehmen (so vor allem Brinkmann 1962, 623f; 1971, 683f.) ist sicher zweifelhaft. Es bleibt aber festzuhalten, daß Heringer in seinen Betrachtungen zum Konditionalsatz nicht die Bedingtheit eines Sachverhaltes durch einen anderen, sondern die Aspekte Möglichkeit und Wahrheitswert in den Mittelpunkt stellt.

2.1.2 Ausgangspunkt semantische Relation

2.1.2.1 Grundzüge (1984)

Der Ausgangspunkt der Grundzüge unterscheidet sich grundlegend von den bisher besprochenen, von der Konjunktion als dem wesentlichen Bedeutungsindikator ausgehenden Grammatiken. Die Grundzüge organisieren ihre Darstellung des zusammengesetzten Satzes nach der semantischen Struktur der Verknüpfung. Eine Satzverknüpfung meint hier die Verknüpfung einzelner Sätze, die Sachverhalte beschreiben, "zu einer Struktur, mit der sich eine einheitliche Intention verbindet" (Grundzüge 1984, 777). Die Verknüpfungen lassen sich semantisch in vier Hauptarten unterscheiden, die wiederum in Untertypen zerfallen

In dieser Abbildung finden sich die syntaktischen Hauptformen der Satzverknüpfung zwar wieder, die koordinative Satzverbindung in 1) und die subordinierten Satzgefüge Adverbialsätze in 2), Ergänzungssätze in 3) und Attributsätze in 4), aber sie sind nicht grundlegend für die Klassifikation. Aus dem Primat der semantischen Relation folgt, daß die für andere Grammatiken so zentrale Unterscheidung zwischen Koordination und Subordination in den Hintergrund tritt.

Die syntaktische Realisierung der angeführten Typen von Verknüpfungen kann ganz unterschiedlich erfolgen. Das Nebeneinander von verschiedenen syntaktischen Realisierungsmöglichkeiten der gleichen semantischen Relation bezeichnen die Grundzüge als das Verhältnis von Grundstruktur zu abgewandelter Struktur. Das Konzept 'Grundstruktur/abgewandelte Struktur' trägt dem Umstand Rechnung, daß eine semantische Relation in syntaktischen Varianten auftritt, die als strukturell synonym angesehen werden. Die Kausalrelation etwa läßt sich syntaktisch durch eine Adverbialsatz, eine adverbiale Präpositionalgruppe oder ein Adverb allein realisieren, wobei das Adverbialsatzgefüge als der Grundstruktur näherstehend interpretiert wird und die Varianten als Abwandlungen der Grundstruktur (Grundzüge 1984, 140f.).

Vor- und Nachteile dieses Konzepts formulieren die Grundzüge selbst. Der Vorteil ist, daß äußerlich verschiedene Strukturen, die in anderen Grammatiken an ganz verschiedenen Stellen behandelt und subklassifiziert werden, hier zusammenhängend dargestellt werden können. So kann ein Überblick gegeben werden über die verschiedenen Möglichkeiten, "ein bestimmtes Sachverhaltsabbild sprachlich auszudrücken" (Grundzüge 1984, 766). Der Nachteil ist dementsprechend, daß die nach gleichen syntaktischen Prinzipien gebildeten Abwandlungen, z. B. Substantivierungen und Infinitiv- und Partizipialgruppenbildung, an unterschiedlichen Stellen der Systematisierung erscheinen. Für eine pragmatische Betrachtung der Konditionalsätze, dem Anliegen dieser Arbeit, ist die Herangehensweise der Grundzüge sinnvoll, da ich verschiedene syntaktische Realisierungsformen als funktional äquivalente Äußerungsformen eines Handlungsmusters auffasse.

Aus der Abbildung geht hervor, daß die Grundzüge eine konditionale Relation im weiteren Sinne, die mit der temporalen, modalen und einer Exponierungsrelation das System der Adverbialsätze bildet, von einer konditionalen Relation im engeren Sinne unterscheiden. Kausale, konditionale im engeren Sinne, finale und konzessive Sachverhaltsverknüpfungen sind Spezifizierungen dieser allgemeinen Grund-Folge-Relation. Ich habe schon in Kapitel 2.1.1.1 darauf hingewiesen, daß diese Konzeption sich von Sommerfeld/Starke (1992, 224), Helbig/Buscha (1991, 689), Jude (1975, 271), Duden (1966, 561; 1973, 575) und Eisenberg (1989, 357) unterscheidet, da diese das kausale Verhältnis als semantisch grundlegend annehmen. Erben (1980, 205) geht sogar so weit, eine Stufung der Kausalität von unzureichend über möglich bis wirklich in der Reihe konzessiv-konditional-kausal zu sehen.

Die in anderen Grammatiken gesondert aufgeführten Relationen konsekutiv, instrumental und lokal werden in den Grundzügen unter den folgenden allgemeineren Beziehungen subsumiert: konsekutiv als invers kausal (Grundzüge 1984, 802), instrumental als ein spezieller Fall von modal (811), während Lokalsätze, auch wenn kein Korrelat im übergeordneten Satz auftritt, eigentlich unter die Attributsätze fallen (788).

Die Bedeutung des Konditionalverhältnisses benennen die Grundzüge im Anschluß an Hartung (1964b, 352f.):

"Ein Sachverhalt p bedingt einen Sachverhalt q, wenn die Existenz von p Voraussetzung für die Existenz von q ist, ohne daß p den Sachverhalt q notwendig hervorbringt oder anders begründet. [...] In dieser allgemeinen Abgrenzung umfaßt die Konditionalrelation die verschiedenen Spezialfälle der Grund-Folge-Relation, insbesondere auch die Ursache-Wirkung-Relation, als Sonderfälle" (Grundzüge 1984, 795).

Solche Wesensbestimmungen entstammen der Sprache der Philosophie, und nur diese kann wohl sinnvolle Unterscheidungen zwischen solchen Wörtern wie "Grund" und "Ursache", "Wirkung" und "Folge" vornehmen. Obwohl diese Definition wortwörtlich (z. B. Erben 1980, 205) oder in Abwandlungen (z. B. Duden 1995, 771) immer wieder zu lesen ist, besteht im Prinzip wohl Einigkeit, daß die streng logische Auslegung dieser Termini der Sprachwirklichkeit nicht gerecht wird. "Vielmehr ist hier mit einem breiten Band von Möglichkeiten zu rechnen" (Duden 1995, 771).

Insgesamt unterscheiden die Grundzüge zwei Hauptgruppen der Bedeutung einer konditionalen Verknüpfung. Die erste Hauptgruppe führt Konditionalsätze an, deren bedingender Sachverhalt nicht behauptet wird; dieser Fall stellt sozusagen den klassischen Konditionalsatz dar, dem "in der Regel das alleinige Interesse der Grammatiken" galt (Grundzüge 1984, 795). Diesem Fall stellen die Grundzüge die Konditionalrelation gegenüber, bei der die Bedingung als bereits realisiert dargestellt ist. Die Bedeutung dieser zweiten Gruppe wachse in der Gegenwartssprache. Hartung (1964b), auf den sich die Grundzüge hier beziehen, verweist auf eine Sammlung von immerhin 1600 Belegen aus der Gegenwartssprache und 1700 Belegen aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts (Hartung 1964b, 353) und hat für diesen Fall des 'faktischen' Konditionalsatzes eine Vorkommenshäufigkeit von 31% in der Gegenwartssprache ausgezählt (Hartung 1964b, 370). Hier das Beispiel der Grundzüge (13) und eins der Beispiele Hartungs (14):

(13) Wenn Sie heute erklären, am Dienstag in Berlin gewesen zu sein, so haben Sie gestern gelogen

(14) Wenn Goethe von der Forderung des Tages spricht, so scheint er uns gerade darauf hinzudeuten, ...

Dieser Fall zeichne sich dadurch aus, daß wenn weder durch falls und sofern - diese Konjunktionen dienen gemeinhin als Hauptindikatoren einer streng konditionalen Lesart -, noch durch temporale Konjunktionen ersetzt werden kann.

Dieser Fall entspricht der "epistemischen" Lesart Eisenbergs (Eisenberg 1989, 366), der schon auf die große Bedeutung der situativen Komponente für diesen Fall aufmerksam gemacht hat. Auch die Grundzüge weisen darauf hin, daß diese Sätze auch als Konditionalsätze der Hauptgruppe 1 zu lesen sind, wenn man sich von den Voraussetzungen einer unmittelbar gegenwärtigen Situation und der Bezogenheit auf definite Personen und bekannte Handlungen löst. Zudem stünde dieser Fall kausalen Gefügen sehr nahe (Sie haben gestern gelogen, da Sie heute erklären... Grundzüge 1984, 798).

In die Gruppe 1, also die klassische Konditionalrelation, fallen vier Typen von konditionaler Bedeutung:

a) Angabe einer allgemeingültigen, gesetzmäßigen Konditionalbeziehung

- Wenn "A" eine wahre Aussage ist, ist "Neg(A)" eine falsche Aussage

b) Angabe einer allgemeinen Konditionalbeziehung, das Moment wiederholten Auftretens realisierter Sachverhalte wird herausgehoben

- Wenn uns der Einlaß verwehrt wurde, schlenderten wir zur Stadtmauer

c) Angabe eines einzelnen Falles - entweder in Zukunft oder Vergangenheit - über dessen Realisierung nichts ausgesagt wird

- Falls es morgen regnet, bleiben wir zu Hause

d) Angabe einer Konditionalrelation, dessen bedingender Sachverhalt nicht existiert

- Wenn Klaus noch lebte, stände er in unseren Reihen

Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale dieser vier Untertypen seien der Bezugsbereich der Konditionalangabe (einzelne oder wiederholt auftretende Sachverhalte), das Verhältnis von Äußerungszeit zur zeitlichen Situierung der geäußerten Sachverhaltsverknüpfung, Realisiertheit (aktuell realisiert oder nicht) und Realisierbarkeit (möglich, aber offen, oder unmöglich). Mit Hilfe dieser Kriterien erzeugen die Grundzüge Aussagen, die über das Dilemma der begrifflichen Analyse Auskunft geben:

- Die Bedingung ist hypothetisch, d. h. nur angenommen und nicht aktualisiert (Typ a).

- Die Bedingung ist real, jedoch nicht aktualisiert (Typ b).

- Wenn zukünftig, noch nicht realisiert; wenn vergangen, potentiell - keine Aussage über die Realisierung (Typ c).

- Die Bedingung ist irreal (Typ d).

Zu dem bekannten Begriffspaar real/irreal gesellen sich noch aktualisiert/nicht aktualisiert und möglich/unmöglich, und damit werden m. E. die Sachverhaltsbeziehungen mehr verwirrt als erhellt. Was heißt z. B. eine Bedingung sei real, aber nicht aktualisiert? Ist sie dann hypothetisch oder irreal, oder sind das Synonyme? Die Zuordnung von der Zeit, auf die sich die Äußerung bezieht, zur Äußerungszeit macht zudem einige banale, aber dennoch oft mißachtete Vorgaben über die Realisierung (Aktualisierung?) der Sachverhalte. So sind Sachverhalte, die in der Vergangenheit liegen, immer realisiert oder nicht realisiert, über die Realisierung von Sachverhalten in der Zukunft wissen wir nichts. Wenn wir nicht wissen, ob ein Sachverhalt realisiert ist, können wir darüber in verschiedenen Wahrscheinlichkeitsabstufungen spekulieren, wir halten ihn für kaum oder schlecht möglich, für gut möglich oder ziemlich wahrscheinlich. Es macht auch keinen Sinn, sich über die Nicht-Aktualisiertheit eines unmöglichen Sachverhalts zu äußern, sofern der Begriff Unmöglichkeit als Antonym zu Möglichkeit überhaupt eine nicht-logische Lesart hat. Ich will in dieser Arbeit zeigen, daß viel weniger Beschreibungskategorien ausreichen, um die Bedeutung von Konditionalsätzen angemessen darzustellen.

Die syntaktische Realisierung der konditionalen Sachverhaltsverknüpfung kann auf vielfältige Weise geschehen. Ihre "charakteristische Form" (Grundzüge 1984, 796) ist die subordinative Verknüpfung durch wenn, falls, sofern und insofern. Die Grundzüge führen zusätzlich, und im Unterschied zu den meisten Grammatiken, bevor...nicht und ehe...nicht an. Das Problem der Überschneidung von temporaler und konditionaler Bedeutung, das im Hinblick auf Konjunktionen wie bevor und ehe bzw. bevor...nicht und ehe...nicht auftaucht, wird hier mit dem Hinweis abgetan, daß die zeitliche Aufeinanderfolge zweier Sachverhalte als sehr allgemeiner Fall des Bedingung-Bedingtes-Verhältnisses interpretiert werden kann (Grundzüge 1984, 795).

Die Konditionalrelation kann weiterhin mit Hilfe von Verben ausgedrückt werden, die diese Relation beschreiben, wie bedingen, implizieren, zur Folge haben, sowie durch Quasi-Koordination mit den Adverbien folglich, also, somit, mithin, demzufolge, daraufhin usw. Nicht erwähnt werden hier die z. B. bei Eichler/Bünting als koordinierende konditionale Adverbien angeführten andernfalls und sonst (Eichler/Bünting 1976, 187; vgl. auch das konditionale sonst bei Wunderlich 1979, 378).

Die Realisierungsvariante als Spitzenstellungssatz ohne Konjunktion - Eisenbergs uneingeleiteter Stirnsatz (Eisenberg 1989, 362) - entspreche formal und historisch, "aber nicht funktional" (Grundzüge 1984, 798), dem Fragesatz der Entscheidungsfrage. Diese Trennung von Form und Funktion wird in den Grundzügen mit großer Klarheit durchgeführt. Das Beispiel Brinkmann zeigt, warum das notwendig ist.

Der uneingeleitete Konditionalsatz heißt bei Brinkmann "Partnersatz", weil dieser Satztyp, wie die anderen Partnersätze Satzfrage, Aufforderung und Wunsch, mit "einem (oft imaginären) Zuhörer" rechne, der den Wunsch "teilnehmend aufnimmt". In einem "bemerkenswerten" Unterschied zum Kausalsatz, der ohne "dialogische Situation" auskomme und "unabhängig von einem dialogischen Verhältnis" sei, setze die konditionale Beziehung "Partnerschaft" voraus. Diese Partnerschaft sei am ausgeprägtesten, wenn der Bedingungssatz die Form einer Frage habe: Willst Du genau erfahren, was sich ziemt, so frage nur bei edlen Frauen an. Findet man einen uneingeleiteten Konditionalsatz nicht in einem Drama sondern z. B. in einem wissenschaftlichen Lehrbuch, erklärt Brinkmann, daß dieser Fall durch das Wesen der Wissenschaft "als eines fortlaufenden Gesprächs um die Wahrheit legitimiert" sei (Brinkmann 1962, 623f.).

Diese Ausführungen Brinkmanns sind einerseits banal in der Behauptung, daß sich Konditionalsätze an einen Zuhörer richten, und andererseits unsinnig in der Behauptung, daß Kausalsätze das nicht tun. Die Bemerkungen zum Konditionalsatz in der zweiten Auflage (Brinkmann 1971) sind auch durch die Kenntnis des zwischenzeitlich erschienenen Ansatzes von Hartung (1964b) nicht richtiger.

Letztes Beispiel einer Realisierungsvariante der konditionalen Relation sind Substantivgruppen, die sich in Verbindung mit konditionalen Präpositionen als Konditionalbestimmungen in den übergeordneten Satz einfügen: Wenn man den PKW als LKW verwendet vs. Bei Verwendung des PKW als LKW bzw. Wenn man alle Möglichkeiten berücksichtigt vs. Unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten.

Neben der Möglichkeit, aus dem Verb im wenn-Satz eine Nominalgruppe zu bilden, findet sich bei Posch noch ein interessanter Fall der Realisierung einer Konditionalrelation, hier des sogenannten "kontrafaktischen Konditionals": Ohne Cäsar hätten die Römer Gallien nicht erobert bzw. Mit Meier im Tor hätten die Bayern gewonnen (Posch 1980, 4).

Sobald der Konjunktiv II zum Einsatz kommt, um über mögliche Sachverhalte zu sprechen, hier wären das die Fälle, daß Caesar Gallien nicht erobert, bzw. die Bayern gewinnen, können die verschiedensten Präpositionen stehen und damit alle möglichen Nominalgruppen als Konditionalbestimmungen auftreten, z. B. Wegen Dir wäre ich beinahe ertrunken, Auf dem Land würde ich gesünder leben oder Gegen Kasparow hätte ich Springer g6 gezogen. Die Frage ist, ob man wegen einer möglichen Paraphrase mittels wenn-Satz von "konditionalen Präpositionen" sprechen sollte, wie es die Grundzüge tun, denn es sind nicht die Präpositionen, die Konditionalität ausdrücken, sondern der Konjunktiv verwandelt tatsächliche in mögliche Sachverhalte.

2.1.2.2 Die Duden-Grammatiken

Die Dudenredaktion verspricht in ihrem Vorwort zur fünften, und damit neuesten Auflage ihrer Grammatik 1995, daß die einzelnen Abschnitte unter Berücksichtigung der neuesten Forschung überarbeitet oder neu verfaßt worden sind (Duden 1995, 5). Für die Kapitel zum zusammengesetzten Satz gilt das nicht. Horst Sitta, der auch das Kapitel zum Satz der vierten Auflage erarbeitet hat, beruft sich nach wie vor auf Boettcher/Sitta (1972), deren Ansatz er grundsätzlich folgt (Duden 1995, 729, Anm. 2).

Die theoretische Konzeption von Boettcher/Sitta ist insofern den Grundzügen (1984) ähnlich, als daß die Verhältnisbeziehungen im zusammengesetzten Satz mit Hilfe eines "Äquivalenzsystems" dargestellt werden, d. h. syntaktische Varianten wie Er kam nicht, weil es regnete bzw. Er kam wegen des Regens nicht werden als Äquivalenzen unterschiedlicher Strukturtypen beschrieben, die denselben kategorialen Wert 'Kausalität' ausdrücken (Boettcher/Sitta 1972, 135). Dieses Verfahren ist vergleichbar mit dem Konzept der strukturellen Synonymie zwischen den Abwandlungen in den Grundzügen (1984).

Die inhaltliche Klassifizierung der Nebensätze erhält im Duden gegenüber einer formalen oder funktionalen Ordnung das Hauptgewicht (Duden 1995, 727) und entsprechend der theoretischen Vorgaben orientiert sich der Duden - ich spreche, falls nicht anders gekennzeichnet von der fünften Auflage - bei der inhaltlichen Klassifizierung der Nebensätze an "kategorialen Werten", d. h. an den Beziehungen zwischen den Teilsätzen. So ist die Sprechweise von Relativ-, Inhalts- und Verhältnissätzen, als Ausdruck einer inhaltlichen Unterteilung, eigentlich eine Abkürzung für Relativ-, Inhalts- und Verhältnisbeziehungen (Duden 1995, 730).

Innerhalb der Verhältnissätze gibt es in den Dudenauflagen vier und fünf keine Subklassifizierung. Kausal-, Konsekutiv-, Konzessiv-, Temporal-, Konditional-, Final-, Modalsätze und dazu "Nebensätze in einer Konfrontationsbeziehung" und "Nebensätze der Aussagenpräzisierung" stehen auf einer Stufe nebeneinander. Die Dudenauflagen zwei und drei hatten noch von "Umstandssätzen" gesprochen und diese in temporale, modale und kausale unterteilt, wobei die Gruppe der kausalen Umstandssätze wiederum die konditionalen, konzessiven usw. Nebensätze umfaßt (Duden 1966, 561; Duden 1973, 575).

Auffällig ist, daß sich die Ausführungen zum Konditionalsatz in den Auflagen vier und fünf fast wortwörtlich entsprechen. Hier scheinen über die Jahre keine neuen Erkenntnisse gewonnen bzw. keinen weiteren Anstrengungen unternommen worden zu sein.

"Konditionalsätze sind Nebensätze, die eine Bedingung oder allgemeiner eine Voraussetzung für die Existenz oder für die Gültigkeit des im Hauptsatz Genannten einführen. Bezogen auf das konditionale Verhältnis kann man von einem Verhältnis des möglichen Grundes sprechen (im Gegensatz zum wirklichen Grund, der in kausalen Satzgefügen vorliegt)" (Duden 1995, 771).

Man dürfe Voraussetzung und Bedingung allerdings nicht streng logisch im Sinne einer Notwendigkeit interpretieren, sondern müsse mit einem "breiten Band von Möglichkeiten" rechnen. Letzteres trifft sicherlich zu, und diese Tatsache hat die meisten neueren Grammatiken veranlaßt, begriffliche Definitionen dieser Strenge aufzugeben.

Das konditionale Verhältnis im Satzgefüge kann durch die Konjunktionen wenn, wofern, sofern und falls angezeigt werden. wofern findet sich außer im Duden nur bei Blatz, der es mit dafern in die Reihe der konditionalen Konjunktionen stellt (Blatz 1900, 1149), und bei Hartung, der es wie so und wo als veraltet oder veraltend charakterisiert (Hartung 1964b, 350). Dreißig Jahre nach Hartung halte ich den Veraltungsprozeß von wofern für abgeschlossen und sehe keinen Grund, diese Konjunktion weiter aufzuführen.

Weiterhin könne komplexere Fügungen, die sich des Inhaltssatzanschlusses bedienen, wie im Fall, daß, unter der Voraussetzung, daß usw. sowie uneingeleitete Nebensätze mit Finitum in Spitzenstellung Ausdrucksformen des konditionalen Verhältnisses sein.

Mit Blick auf den Verbmodus im Konditionalsatz unterscheidet der Duden drei Typen konditionaler Gefüge:

1. In beiden Teilsätzen steht Indikativ = Realis

Wenn er gewählt wird, bleibt er

2. In beiden Teilsätze steht Konjunktiv II = Irrealis der Gegenwart

Wenn er gewählt würde, bliebe er

3. In beiden Teilsätzen steht die umschreibende Form des Konjunktivs II = Irrealis der Vergangenheit

Wenn er gewählt worden wäre, bliebe er

Diese drei Typen machten unterschiedliche Aussagen hinsichtlich der Erfüllbarkeit von Bedingung und Folge. Der Sprecher könne hier "von der Realität (= erfüllbare Bedingung und Folge) oder von der Irrealität (= nicht-erfüllbare Bedingung und Folge)" (Duden 1995, 771) ausgehen. So gehe ein Sprecher, der einen Realis äußert, davon aus, oder halte es nicht für ausgeschlossen, daß er gewählt wird. Äußere ein Sprecher hingegen einen Irrealis der Gegenwart schließe er aus, oder halte es zumindest für unwahrscheinlich, daß er gewählt wird.

Diese Unterscheidung von Realität (= Erfüllbarkeit) und Irrealität (= Nicht-Erfüllbarkeit) stellt die radikalste Position zum Bedeutungsunterschied von Indikativ und Konjunktiv im Konditionalsatz dar und ist der Ursprung größter Verwirrung (vgl. Adamzik 1988, 6). Ich werde auf diesen Fall noch ausführlich zurückkommen (Kapitel 3.1.2) und weise vorerst nur darauf hin, daß andere Grammatiken diesen Bedeutungsunterschied zumeist viel vorsichtiger ausdrücken (z. B. Engel "Will man die Wahrscheinlichkeit einschränken, daß die Bedingung erfüllt wird", so steht in Nebensatz und Obersatz Konjunktiv II, Engel 1988, 271) oder auf eine ganz andere Ebene verlegen wie Posch, der die Wahl von Indikativ oder Konjunktiv im Konditionalsatz als "Geschmacksfrage" betrachtet (Posch 1980, 5) oder auch Helbig, der von weitgehender Äquivalenz spricht (Helbig 1993, 264).

Abschließend wendet sich der Duden dem Fall zu, "daß sich ein Nebensatz nicht auf den unmittelbar nebenstehenden Hauptsatz bezieht, sondern auf einen zu ergänzenden" (Duden 1995, 774). Mit dieser etwas umständlichen Formulierung werden solche Wendungen wie wenn ich mich nicht irre oder wenn Sie mir ein offenes Wort gestatten in den Blick genommen. Man müsse statt

(15) Er ist, wenn Sie mir ein offenes Wort gestatten, ein Dummkopf

eigentlich

(16) Wenn Sie mir ein offenes Wort gestatten, mache ich folgende Aussage: Er ist ein Dummkopf

verstehen. In der gleichen Weise argumentiert auch Engel, der den Satz

(17) Wenn ich mich nicht irre, hat Hanna zwei Kinder

als "auf den ersten Blick unsinnig" (Engel 1988, 273) ansieht, da die Mutterschaft Hannas nicht vom Erinnerungsvermögen des Sprechers abhängen könne.

Argumentationen dieser Art verraten, daß hier ein Konzept der wörtlichen Bedeutung im Hintergrund steht, das phraseologische Wendungen als problematisch empfindet. Eine Äußerung wie (17) ist höchstens auf den ersten Blick eines Wörtlichkeitstheoretikers unsinnig und wird durch den Einschub eines zu ergänzenden Zwischensatzes in seiner Verständlichkeit eher behindert. Die Bedeutung von wenn ich mich nicht irre hat nur streng wörtlich verstanden etwas mit dem Erinnerungsvermögen des Sprechers zu tun; pragmatisch gehören diese weitgehend festen Wendungen in den Bereich der Redecharakterisierung und signalisieren eine gewisse Distanzierung und Relativierung (vgl. Sitta 1969, 380).

Der Duden hat seine Darstellung dieses Phänomens von der vierten zur fünften Auflage immerhin stark eingeschränkt. In der vierten Auflage wurden noch ausführliche Negations- und Substitutionsproben durchgeführt, um angesichts der Inadäquatheit von wenn ich mich irre oder wenn Sie mir kein offenes Wort gestatten zu zeigen, daß es sich nicht um Konditionalsätze im eigentlichen Sinne handelt. Die fehlgeschlagenen Negationsproben zeigen m. E. vielmehr, daß es sich bei diesen Wendungen tatsächlich um Mehrwortlexeme handelt, die nicht auf der Ebene des Einzelwortes geändert werden dürfen.

Es ist insgesamt erstaunlich, daß die theoretischen Vorlagen der Duden-Grammatik Boettcher/Sitta (1972) und Boettcher (1972) die pauschalen Bedeutungszuweisungen, die mit der Realis/Irrealis-Unterscheidung verbunden sind, nicht vornehmen. Hauptsächlich werden hier faktische/realisierte und hypothetische Bedingungen unterschieden, und, statt von Realis und Irrealis zu sprechen, werden zwar grobe Charakteristiken wie "generalisiert neutral", "angenommen konkret" und "bloß denkmöglich" zugewiesen, die genaue Bedeutungsbeschreibung aber vom Kontext und den jeweiligen Satzinhalten abhängig gemacht und in den Bereich der "Modus-Tempus-Problematik" verschoben (Boettcher/Sitta 1972, 167f.; Boettcher 1972, 53).

2.2 Die logische Orientierung

Für den Einzug logischer Kalkülsprachen in die linguistische Beschreibung kann man zwei Gründe angeben. Zum einen hat die Sprachwissenschaft das Problem, daß ihr Untersuchungsgegenstand und ihre Untersuchungsmittel zusammenfallen, nämlich jeweils die Sprache selbst sind. Wenn zwischen der Metasprache und dem Objekt der Untersuchung keine klare Grenze gezogen werden kann, ergibt sich die "Gefahr eines Zirkels, insofern der an die natürliche Sprache angelegte Maßstab aus dieser selbst gewonnen ist" (Settekorn 1974, 119). Der andere Grund hat mit der seit Chomsky erhobenen Forderung zu tun, die Grammatik einer Sprache müsse als Theorie dieser Sprache aufgefaßt werden und damit den gleichen Anforderungen an Exaktheit, Systematik und Axiomatik gerecht werden, wie sie an alle Theorien gestellt werden (Settekorn 1974, 114). Hier bieten sich die Sprachen der Logik mit ihrem wohldefinierten Inventar an, die Frage sei nur, so Settekorn, ob die logischen Sprachen unverändert oder modifiziert zur Beschreibung der natürlichen Sprachen übernommen werden könnten (Settekorn 1974, 114). Für den Konditionalsatz kann man die logischen Betrachtungen dementsprechend auf die Frage zuspitzen, wie das Verhältnis zwischen der "materialen Implikation", einem Verknüpfer der Aussagenlogik, und natürlichsprachlichen wenn-dann-Sätzen ist.

Als Begründer der modernen Logik im allgemeinen und der Aussagenverknüpfung im speziellen gilt gemeinhin Frege, und dieser hat zu der besagten Frage ausdrücklich Stellung bezogen. Frege leitet das Gedankengefüge Wenn B, so A aus nicht ((nicht A) und B) ab und erklärt diese Formeln für synonym, räumt aber ein: "Freilich können hier Bedenken entstehen. Man wird vielleicht finden, daß der Sprachgebrauch hierdurch nicht getroffen sei" (Frege 1923, 83). Ich will diese Bedenken so formulieren:

Wenn Köln gewinnt, steigt Schalke ab ist ein Satz des Deutschen, Es ist nicht dar Fall, daß Schalke nicht absteigt und Köln gewinnt nicht.

Aus der Synonymie dieser Gedankengefüge folgt weiterhin, daß die Implikation nur dann falsch ist, wenn der wenn-Satz wahr und der dann-Satz falsch ist:

"Auch der in dem Satzgefüge Wenn ich einen Hahn habe, der heute Eier gelegt hat, wird morgen der Kölner Dom einstürzen ausgedrückte Gedanke ist wahr. 'Aber Bedingung und Folge haben hier ja gar keinen inneren Zusammenhang' wird vielleicht jemand sagen. Nun, ich habe keinen solchen Zusammenhang in meiner Erklärung gefordert [...]. Es kommt bei meiner Erklärung nicht darauf an, den Sprachgebrauch des Lebens zu treffen, der für die Zwecke der Logik meist zu verschwommen und zu schwankend ist. Da drängt sich allerlei heran, z. B. das Verhältnis von Ursache und Wirkung, die Absicht, mit der ein Redender einen Satz von der Form Wenn B, so A ausspricht, der Grund, aus dem er seinen Inhalt für wahr hält. Der Redende gibt vielleicht Winke hinsichtlich solcher beim Hörenden etwa auftauchenden Fragen. Solche Winke gehören zum Beiwerke, das in der Sprache des Lebens den Gedanken oft umrankt. Meine Aufgabe ist es hier, durch Abscheidung des Beiwerks als logischen Kern ein Gefüge von zwei Gedanken herauszuschälen, ein Gefüge, welches ich hypothetisches Gedankengefüge genannt habe" (Frege 1923, 84).

Ich zitiere diese bemerkenswerte Stelle aus zwei Gründen so ausführlich. Einerseits scheint sich Frege gegen den Vorwurf verwahren zu wollen, daß er überhaupt die Sprache des Lebens für logische Zwecke einsetzt. Heutzutage wird in umgekehrter Richtung argumentiert, indem die Brauchbarkeit der logischen Sprachen für die Beschreibung der Zwecke des Lebens verteidigt wird.

Der andere Grund ist der von Frege mit großer Klarheit herausgestellte Unterschied zwischen einer logischen und einer natürlichen Sprache. Dieser Unterschied ist wohlbekannt. Im Handbuch zur Syntax etwa erkennt Haiman einen "yawning chasm between ordinary language conditionals and conditionals defined by 'material implication'" (Haiman 1993, 923). Die Konsequenz aus der Erkenntnis dieser gähnenden Kluft ist aber nicht, die materiale Implikation als Werkzeug zur Beschreibung natürlicher Sprachen aufzugeben, was man erwarten könnte, sondern die logisch orientierte Linguistik bemüht sich wieder und wieder eben diese Kluft festzustellen (Abraham 1980, 414; Comrie 1986, 78f.; Fischer 1981, 130f.; Gätje 1980, 132; Kratzer 1978, 242f.; Lauerbach 1979, 10f.; Pasch 1994, 35f.; Posch 1980, 6f.; Rohrer 1976; Settekorn/Teubert 1972, 53f.; Settekorn 1974, 117; Wenzel 1976, 215f.; Zaefferer 1987, 264; Zaefferer 1991a, 223f.).

Ich will in dieser Arbeit die materiale Implikation aus diesen Gründen ignorieren. Ein Konzept, das Sprache als menschliche Handlung begreift, kann von logischen und formalen Sprachen nicht profitieren. Zudem ist gerade das "Beiwerk", das Frege abscheiden will, für die pragmatische Linguistik von höchstem Interesse, und der Kern, der darunter verborgen sein soll, nur ein Konstrukt.

Die Logik wird außerdem herangezogen, um semantische Universalien darzustellen (Zaefferer 1991b). Mir geht es um den Konditionalsatz im Deutschen; mein Ansatz ist damit ganz un-universal. Die Tatsache, daß es Sprachen gibt, die keinen Konditionalsatz kennen, wie das Tamulische, das Santali, das Tibetanische, das klassische Mongolische oder das Japanische (Danielsen 1968, 11) ist für meine Untersuchungen irrelevant.

3. Konditionalsätze und Handlungen

Im letzten Kapitel der Reith-Vorlesungen 1984, einer Reihe von sechs Radio-Sendungen zu wissenschaftlichen Themen von allgemeinem Interesse, äußert sich Searle zu der Frage, ob Willensfreiheit möglich ist (Searle 1986, 86f.). Die Frage stellt sich angesichts der erdrückenden Last von Indizien, die für die Tatsache sprechen, daß die menschlichen Handlungen vorherbestimmt, determiniert sind. Die Welt besteht ausschließlich aus Teilchen und den Beziehungen zwischen diesen Teilchen, und kennt man die Gesetzte, die diese Beziehungen regeln, kann man alle Zustände der Welt, die vergangenen, die zukünftigen und die möglichen, vorhersagen. In einem solchen deterministischen Weltbild ist für die Freiheit des Handelns kein Platz. Searle gehört in seinen wissenschaftlichen Überzeugungen zu den Anhängern dieses Weltbildes, kann diese wissenschaftlichen Überzeugungen aber nicht in Einklang bringen mit der Tatsache, bei jeder Handlung die Erfahrung von Freiheit zu machen. Die Erfahrung von Freiheit, und ich würde hinzufügen, die Erfahrung von Möglichkeit, stecke insofern in jeder absichtlichen, intentionalen menschlichen Handlung, als daß mit der Handlung das Bewußtsein verbunden sein muß, daß man auch anders hätte handeln können (Searle 1986, 97). Mit der Wahl einer Handlung aus möglichen anderen Handlungen verbindet sich das Bewußtsein von Freiheit notwendig. Über das Bewußtsein von der Möglichkeit, anders zu handeln, unterscheiden wir definitorisch auch die Handlung vom Verhalten, bei dem es kein Bewußtsein und keine Wahl gibt. Der Begriff der Handlung hängt, und das soll dieser Exkurs zeigen, eng zusammen mit dem Begriff der Möglichkeit.

Wer handelt, muß sich zudem über die Auswirkungen seines Handelns auf die Welt, bzw. über die möglichen Änderungen in der Welt bedingt durch sein mögliches Handeln bewußt sein. Die Planung einer Handlung, die Auswahl einer Handlung aus mehreren möglichen, hat die charakteristische Form "Wenn ich a tue, passiert b" und "Wenn ich c tue, passiert d". Und wenn der Handelnde feststellt, daß seine Handlung nicht die gewünschte Veränderung der Welt hervorgerufen hat und er deswegen besser doch anders gehandelt hätte, kann er seiner Reue Ausdruck verleihen, indem er äußert: Hätte ich e getan - statt a oder b -, wäre f passiert.

Ich denke, daß die Beschreibung von Konditionalsätzen hier, bei der Beschreibung der Handlung, ansetzen muß.

Ich habe im Verlauf der Arbeit schon mehrfach darauf hingewiesen, daß ich die Unterteilung der Konditionalsätze in reale, irreale, potentiale, hypothetische oder kontrafaktische Konditionalsätze nicht für insgesamt nutzlos, sondern in den meisten Fällen auch für falsch, weil in die falsche Richtung weisend, halte. Ich werde nun den Phänomenbereich der Konditionalsätze nach ihren Handlungspotentialen gliedern und dabei die Fehlerhaftigkeit der bisherigen Unterscheidungen zu zeigen versuchen. Handlungspotential verstehe ich Sinne Alstons, der von "illocutionary act potential" spricht (Alston 1964, 36), so, daß eine Äußerung nicht notwendig mit einem bestimmten Handlungstyp zusammenfallen muß, daß aber eine bestimmte Äußerung, hier ein bestimmter Konditionalsatz, das Potential zum Vollzug einer bestimmten Handlung typischerweise hat.

3.1 Belehren

a) Wenn ein Dreieck gleichwinklig ist, ist es auch gleichseitig

b) Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich um ein Zehntel aus

c) Reiht man ein Anzahl von Drahtschleifen schraubenförmig aneinander, so erhält man eine Spule

In fast allen Grammatiken tauchen solche Konditionalsätze auf, von denen gesagt wird, daß sie "logische Zusammenhänge" (Hermodsson 1978, 31), "allgemeingültige (gesetzmäßige) Konditionalbestimmungen" (Grundzüge 1984, 795) oder "naturgesetzliche Bedingungen" (Sommerfeldt/Starke 1992, 225) angeben. Um mit der Angabe von gesetzmäßig bestehenden Beziehungen informativ sein zu können, kann man sich zwei verschiedene Situationen vorstellen. Einmal kann ein solcher Satz am Ende eines wissenschaftlichen Erkenntnisprozesses stehen, d. h. der Begründer des Satzes von der gleichzeitigen Gleichwinkligkeit und Gleichseitigkeit von Dreiecken formuliert seine neue Erkenntnis. Danach, und das ist die ungleich häufigere Situation findet diese Erkenntnis Eingang in das allgemeine Wissen und wird zum Gegenstand der Wissensweitergabe. Solche Sätze sagt der Wissende zum Nicht-Wissenden.

Die Bedingung sei hypothetisch, d. h. der bedingende Sachverhalt nur angenommen und nicht aktualisiert, behaupten die Grundzüge (1984, 795) für diesen Fall und m. E. zu Unrecht. In der Praxis des Unterrichtens hat sich bewährt, den Gegenstand des Unterrichts tatsächlich in den Blick zu nehmen, d. h. bei der Äußerung dieser Sätze ist wahrscheinlich ein Dreieck an der Tafel, von Eis tatsächlich die Rede, bzw. eine Spule in Grimsehls Lehrbuch der Physik abgebildet.

3.1.1 Tempus

Allgemeingültige Aussagen gelten zu allen Zeiten, aus diesem Grund kann man sich für a) und b) kein anderes Tempus als das Präsens vorstellen. Im Gegensatz zu vielen anderen Konditionalsätzen ist das Präsens hier nicht futurisch, zukunftsbezogen aufzufassen. Wenn man die Herstellung von Spulen durch Aneinanderreihung von Drahtschleifen als historisch im Gegensatz zur heutigen Spulenfertigung kennzeichnen will, kann bei c) eine Vergangenheitsform stehen (Reihte man..., so erhielt man...).

3.1.2 Modus

Das logische Schlußverfahren kann auch ex negativo durchgeführt werden, d. h. man kann auch aus dem Nicht-Bestehen eines Sachverhalts Schlüsse ziehen.

d) Wenn das Dreieck gleichwinklig wäre, wäre es auch gleichseitig

Dieser Fall wird gemeinhin "Irrealis" genannt (Duden 1995, 771; Helbig/Buscha 1991, 201; Weinrich 1993, 741), bzw. in der englischsprachigen Literatur "counterfactual conditional" oder einfach "counterfactual".

Aus zwei Gründen lehne ich diese Sprechweise ab. Erstens kann aus dem Vorliegen einer bestimmten Kombination von Tempus und Modus im Konditionalsatz nicht zuverlässig auf das Bestehen oder Nicht-Bestehen eines Sachverhalts geschlossen werden und zweitens, und dieser Einwand kommt hier zum Tragen, selbst wenn Konjunktiv und Präteritum/Plusquamperfekt das Nicht-Bestehen eines Sachverhalts zuverlässig anzeigen, wie es in d) der Fall ist, möchte ich das weder als irreal noch als kontrafaktisch bezeichen.

Das Nicht-Bestehen eines Sachverhalts ist Bestandteil der Wirklichkeit, und wir können über die Wirklichkeit sprechen, indem wir uns auf Sachverhalte beziehen, die nicht bestehen; in diesem Gedanken folge ich Wittgenstein. Ich denke, es wäre abwegig, Äußerungen wie Das Dreieck ist nicht gleichwinklig oder Das ist keine Spule als irreal oder kontrafaktisch zu kennzeichnen, obwohl sie sich auf nicht-bestehende Sachverhalte beziehen. Vielleicht ist diese Sprechweise tatsächlich dem Versuch zuzuschreiben, einem Gefühl, daß der Unterschied zwischen Indikativ und Konjunktiv irgendwo auf der Ebene Realität-Irrealität anzusiedeln sei, Ausdruck zu verleihen (Adamzik 1988, 3; vgl. auch den Zusammenhang von Konjunktiv und "Realitätserfahrung" bei Kaufmann 1972; van Weeren 1975).

Richtig ist, daß die Äußerung d) nur sinnvoll ist, wenn sie über ein nicht-gleichwinkliges Dreieck Aussagen macht, und insofern ist die Möglichkeit, sich auf ein gleichwinkliges Dreieck zu beziehen, dahin.

3.2 Drohen

a) Wenn Du nochmal mit meiner Schwester ausgehst, schlag' ich Dich tot

b) Laß die Hände von meiner Schwester, sonst werde ich ungemütlich

c) Faß' meine Schwester noch einmal an, und/oder Du bist ein toter Mann

DROHEN, ich wähle die Großschreibung, um die Handlung und nicht das Verb zu bezeichnen, wird in der Literatur als komplexer (Graffe 1990, 269), hybrider (Klein 1981) oder konditionaler Sprechakt (Wunderlich 1976, 272) bezeichnet. Komplex oder hybrid ist DROHEN insofern, als daß die Handlung offensichtlich aus zwei Teilen besteht, einer Aufforderung und einer Handlungsankündigung (Apeltauer 1977, 187). Konditional kann man DROHEN nennen, da der Witz der Drohung sein muß, zwischen den Teilhandlungen eine Bedingung-Folge-Relation herzustellen. Das Besondere an der Drohung im Gegensatz zu allen anderen Handlungen, die Wunderlich als konditional bezeichnet (Wunderlich 1976, 272), ist, daß der Konditionalsatz oder eine synonyme Struktur die wichtigste Äußerungsform der Drohung ist.

Während eine Warnung zu den konditionalen Sprechakten gezählt werden kann, weil unter den verschiedenen funktional äquivalenten Äußerungsformen auch ein Satz wie

d) Wenn Du aufs Eis gehst, brichst Du ein

auftauchen kann. Die Warnung kann aber auch komplett vollzogen werden durch Vorsicht! oder Das Eis ist dünn! (vgl. zu den funktional äquivalenten Äußerungsformen Hundsnurscher 1990).

Dagegen nennen Graffe (1990, 269f.) und Apeltauer (1977, 187) als mögliche Äußerungsformen, mit denen gedroht werden kann, nur zusammengesetzte Sätze, vor allem Konjunktionalsätze mit wenn und falls, koordinierte Sätze mit den konditionalen Adverbien sonst und andernfalls, bzw. solche Sätze wie c), bei denen der konditionale Zusammenhang nicht an Konjunktion und Adverb festgemacht werden kann, aber verstanden werden muß, um als Drohung zu funktionieren.

Wenn man eine der Teilhandlungen der Drohung isoliert vollzieht, z. B. die Aufforderung

e) Faß meine Schwester nicht nochmal an!

kann der so Bedrohte auf die Unvollständigkeit der Handlung hinweisen, bzw. die Komplettierung des Konditionalgefüges verlangen, indem er Was dann? oder Sonst was? antwortet.

Vollzieht man nur die Handlungsankündigung - dieser Terminus wird der Massivität der Äußerung natürlich nicht gerecht -

f) Du bist ein toter Mann!

bleibt als Replik wiederum nur die Frage nach dem anderen Teil des Konditionalgefüges Was habe ich Dir denn getan? oder, was in dieser kitzligen Situation vielleicht besser wäre, mit der Zurückweisung verschiedener Bedingungen des Sprechaktes zu reagieren: Sie müssen mich verwechseln oder Blas' Dich bloß nicht so auf.

Mit dem Wissen um die Gefahr, mich mit der Gleichsetzung von Äußerungsform und Handlung dem von Searle so genannten Sprechaktfehlschluß (Searle 1971, 207) auszusetzen, will ich dennoch so weit gehen und behaupten, daß die Handlung DROHEN typischerweise mit einem Konditionalsatz vollzogen wird. Wäre das ein Fehlschluß, lautete er nicht wie bei Searle "W (für ein Wort, M. F.) wird gebraucht, um Akt A zu vollziehen", sondern "Der Akt DROHEN kann nur vollzogen werden, indem ein Konditionalsatz gebraucht wird".

3.2.1 Tempus

Sowohl die geforderte wie auch die angedrohte Handlung oder Handlungsunterlassung liegen notwendig in der Zukunft. Ein anderes Tempus als Präsens mit futurischer Bedeutung oder Futur mit werden-Umschreibung ist sinnlos.

3.2.2 Modus

Drohungen werden wohl nie mit Sätzen im Konjunktiv vollzogen. Hautest Du meinen Emil, träte ich Deinen Otto klingt doch zu akademisch, um als Drohung ernst genommen werden zu können. Der Bericht über eine vollzogene Sanktion kann allerdings ein Konditionalsatz im Konjunktiv II sein:

g) Er wäre noch am Leben, wenn er meine Schwester in Ruhe gelassen hätte

Hier wird - ich formuliere einen unerfreulichen Sachverhalt technisch-euphemistisch - über die Unausweichlichkeit des Übergangs von der Bedingung zur Folge Auskunft gegeben, aber keine Drohung vollzogen.

Ich weise erneut darauf hin, daß eine Äußerung wie g) ein Faktum nennt, nämlich den Tod des Verführers, und keinesfalls Irrealis genannt werden sollte.

3.2.3 Drohen und ähnliche Handlungen

Ob eine Handlung als Drohung aufzufassen ist oder als Warnung, Erpressung, als ein Zug im Aushandlungsspiel oder als Belehrung ist nicht an der Form des Konditionalsatzes zu erkennen. Ich will im folgenden die m. E. wichtigsten Unterschiede zwischen diesen Handlungstypen aufzeigen.

a) Wenn Du nochmal mit Giacomos Schwester ausgehst, passiert ein Unglück

b) Wenn Sie Ihr Kind lebend wiedersehen wollen, legen Sie ein Mio. Mark unter die Regentonne bei der alten Mühle

c) Wenn Du die Schloßallee haben willst, gib mir das E-Werk und den West-Bahnhof

d) Wenn man mit Schwestern von Cholerikern ausgeht, sollte man sein Testament gemacht haben

Der zentrale Unterschied zwischen einer Drohung und einer Warnung ist neben der Tatsache, daß das bei der Drohung angekündigte Geschehen vom Sprecher verursacht werden können muß (Wunderlich 1976, 280), vor allem der, daß der Warner dem Angesprochenen wohlgesonnen ist und nicht wie der Drohende Böses will. Ich gebe Klein (1981, 231) Recht, daß eine Warnung kooperativ und eine Drohung kompetetiv aufgefaßt werden muß. Kompetetiv ist vielleicht ein bißchen zu schwach, man könnte sagen, daß die Warnung Freundschaft, die Drohung Feindschaft signalisiert.

Das Kriterium der Verursachung der Sanktion durch den Drohenden verführt Apeltauer dazu, 'mit dem großen Bruder drohen' als Warnung aufzufassen, weil hier ja der große Bruder und nicht der Sprecher der Sanktionsvollzieher sei (Apeltauer 1977, 196, Anm. 3). Das halte ich für eine Fehleinschätzung. Das In-Erscheinung-Treten des großen Bruders wird nur durch den drohenden kleinen Bruder hervorgerufen, die Äußerungsformen lauten hier wohl sonst sag ich's meinem großen Bruder oder sonst hol' ich meinen großen Bruder, und die Handlung besteht in der Nachricht an den Vollstrecker.

Der besondere Witz der Erpressung im Unterschied zur Drohung ist, daß der Erpresser nicht irgendeine Handlung oder Handlungsunterlassung fordert, sondern eine, von der er sich einen großen Nutzen verspricht (Hindelang 1978, 349). Die Unterscheidung zwischen Erpressung als krimineller Handlung und Nötigung, die auch in nicht-krimineller Form in Aushandlungsspielen vorkommt (Hindelang 1978, 348), ist insofern sinnvoll, da auch auf c) mit Das ist ja Erpressung im zweiten Zug reagiert werden kann, wenn der Handelspartner z. B. seine Miete auf dem Opernplatz nicht bezahlen kann und durch einen unvorteilhaften Tausch seine Platz im Monopoly-Spiel retten muß. Das Gleichgewicht der Partner, das die ideale Aushandlungssituation charakterisiert (Hindelang 1978, 349), ist zugunsten des Nötigers verschoben. Hindelang legt bei den charakteristischen Äußerungsformen des Erpressens m. E. zu großen Wert auf die Anweisungen, die sich auf die Modalitäten der Geldübergabe beziehen. Die Äußerungsformen, die klar konditionalen Charakter haben und die für die komplette Erpressungshandlung typisch sind, nennt Hindelang "disjunktive Sanktionshinweise":

e) Legen Sie das Geld unter die Regentonne bei der alten Mühle, sonst/andernfalls/ansonsten sehen Sir Ihr Kind nicht lebend wieder

Wunderlich nennt die Belehrung, die als Sprechakt weder bei Hindelang (1978) noch bei Rolf (1983) zu finden ist, eine Warnung in verallgemeinerter Form (siehe Beispiel d)). Das ist sicher nicht für alle Belehrungen richtig, aber z. B. die Verkehrserziehung von Kindern, als Hilfe zur Gefahrenvermeidung im Leben, kann man sich leicht als fast ausschließlich aus verallgemeinerten Warnungen bestehend vorstellen.

Bei allen diesen Sprechakten treten Konditionalsätze in den typischen Äußerungsformen auf, bei manchen an zentralerer Position, wie bei der Drohung, bei manchen mehr an der Peripherie. Immer dann, wenn eine Handlung Möglichkeiten und Handlungsbedingungen thematisiert, kann sie mittels Konditionalsatz vollzogen werden.

3.3 Einen Zusammenhang behaupten - einen Zusammenhang bestreiten

Neben dem Kausalsatz gilt in der grammatischen Literatur vor allem der Konzessivsatz als dem Konditionalsatz verwandt. "Die wichtigste Umwandlung der Bedingungssätze ist die zu Konzessivsätzen" (Paul 1920, 277). Während bei weil das Moment des Grundes und bei wenn das Moment der Bedingung gesichert scheint, gibt es beim Konzessivsatz doch einige Ungereimtheiten. Aufgrund der Tatsache, daß die meisten Begriffe und Termini der traditionellen Grammatiken nahezu unverändert von Ausführungen lateinischer und griechischer Autoren stammen, hat sich konzessiv im 19. Jhd. für diesen Adverbialsatztyp durchgesetzt, und in der Übersetzung erschöpft sich dann auch die Beschreibung seiner Semantik. "Es ist erstaunlich, wie ein so schlecht durchdachter Begriff einen derartigen Erfolg haben konnte", urteilt Hermodsson (1994, 69). Obwohl Akkusativ mit accusare zusammenhinge, so Hermodssons Parallele, bezeichne heute keiner diesen Kasus als 'Klagefall'.

Hermodsson hat bereits mehrfach (1973, 1978, 1994) auf die Unhaltbarkeit der Interpretation des Konzessivsatzes als 'Einräumungssatz' hingewiesen. (vgl. Blatz 1900, 1978; Jude 1975, 205; Seibicke 1964, 270). Die meisten neueren Grammatiken stützen ihre Konzeption des Konzessivsatzes auf die Unwirksamkeit oder das Unzureichende eines Gegengrundes. Der Konzessivsatz zeichne sich dadurch aus, "daß die Verletzung eines erwarteten Konditional- bzw. Kausalzusammenhangs hervorgehoben wird" (Grundzüge 1984, 806). "Ein erwarteter Kausalzusammenhang bleibt unwirksam. Der im NS genannte Grund hat nicht die nach dem Gesetz von Ursache und Wirkung zu erwartende Folge" (Helbig/Buscha 1991, 691). Der Duden erkennt "zwei - in Nuancen unterschiedliche - Beziehungen" (Duden 1995, 764). Neben dem Verhältnis des unzureichenden Gegengrundes könne ein Sachverhalt "auch in der Form einer Einräumung formuliert sein" (Duden 1995, 765). Hentschel/Weydt lassen die beiden Aspekte zusammenfallen, indem sie von "Konjunktionen der Einräumung, d. h. des unzureichenden Gegengrundes" (Hentschel/Weydt 1990, 272) sprechen, wie es auch Weinrich in seiner filigranen aber unhaltbaren Definition tut: Der obwohl-Satz "könnte - so ist in dieser Situation einzuräumen - den handlungsbestimmenden Grund angeben" (Weinrich 1993, 761).

Handlungstheoretisch kann man diese offensichtliche Verwirrung auf zwei Fragen zuspitzen:

1. Was für einen Sinn macht es, den 'unwirksamen' oder 'unzureichenden' Gegengrund zu nennen?

2. Was sind EINRÄUMEN oder ZUGESTEHEN für Sprechakte?

a) Wenn Köln gewinnt, steigt Schalke ab

b) Auch wenn / selbst wenn / sogar wenn Köln gewinnt, steigt Schalke ab

c) Obwohl Köln verloren hat, ist Schalke abgestiegen

d) Ob Köln gewinnt oder nicht, Schalke steigt ab.

Ich denke, es ist unzweifelhaft, daß bei b) von Einräumung keine Rede sei kann. Schalke steigt ab, und auch eine Kölner Niederlage kann an dieser Tatsache nichts ändern. Der 'erwartete' oder 'normale' Sachverhalt, der hier unwirksam sein soll, ist expliziert durch a), d. h. b) muß hier als Antwort auf a) verstanden werden. a) behauptet einen bestimmten Zusammenhang, b) bestreitet diesen. Diese enge Verbindung eines Konditionalsatzes wie a) mit einem Konzessivsatz wie b) hat zu der Forderung geführt, den Terminus konzessiv durch inkonditional (Hermodsson 1973; 1978, 59f.; 1994), oder im Falle von c) durch inkausal (Hermodsson 1978, 63f.; König 1991) zu ersetzen.

Auch das Konzept des 'unzureichenden Grundes' kann nicht überzeugen. Der Terminus läßt erahnen, daß man nur ein wenig hätte hinzufügen müssen, um aus dem unzureichenden einen ausreichenden Grund zu machen (Hermodsson 1994, 70). Der Sieg des 1. FC Köln hat aber auf den Schalker Abstieg keinen Einfluß, die beiden Sachverhalte hängen nicht zusammen. Dieser Nicht-Zusammenhang (radikal ausgedrückt in d)) führt zu der Sprechweise "Irrelevanzkonditionale" (König/Eisenberg 1983, 314f.). Die Behauptung allerdings, daß zwei Sachverhalte in keiner Beziehung zueinander stehen, ist m. E. als erster Zug nicht der Rede wert, denn das ist der unmarkierte Fall. "Die Sachverhalte sind von ein einander unabhängig" (Wittgenstein 1918, Tractatus 2.061). König/Eisenberg geben dazu den wichtigen Hinweis, daß konzessiv im Gegensatz zu kausal und konditional keine zweistellige Beziehung bezeichnet, also kein relationaler Begriff ist, sondern sich auf die Verwendung dieser Sätze bezieht (König/Eisenberg 1983, 313).

Ich schließe mich Hermodsson insofern an, daß der Konzessivsatz in Abhängigkeit vom Konditionalsatz zu beschreiben ist und schlage darüber hinaus ein dreizügiges Sequenzmodell vor:

Sp1: Ich gehe raus.

Sp2: Aber es regnet doch. (denn, wenn es regnet, bleibt man zuhause)

Sp1: Ich weiß, daß es regnet, ich gehe trotzdem. (Obwohl es regnet, gehe ich raus).

Der Zusammenhang, den Sp2 herstellt, wird im dritten Zug von Sp1 bestritten. Die Gültigkeit dieses Zusammenhangs wird also keineswegs eingeschränkt oder 'eingeräumt', sondern der Einwand wird zurückgewiesen.

Wie verhält es sich nun mit der Handlung EINRÄUMEN? Rolf (1983, 185f.) nennt EINRÄUMEN und ZUGESTEHEN "konzessive" Handlungsmuster und verortet sie als im zweiten Zug ("reaktiv") "akzeptativ" und gibt als charakteristische Äußerungsformen folgende Züge an:

Sp1: Der Dieb könnte ja durchs Kellerfenster hereingekommen sein

Sp2: Das kann ich einräumen/Das mag sein/Vielleicht hast du recht

Handlungsbedingung für EINRÄUMEN sei, daß der Hörer starke Anhaltspunkte dafür hat, p (die durch Sp1 ausgedrückte Proposition, M. F.) für wahr zu halten. Bei ZUGESTEHEN seien diese Anhaltspunkte von Sp2 dagegen schwächer.

Ich bezweifle, daß die Beispiele Rolfs tatsächlich Fälle von EINRÄUMEN sind. Einräumen oder zugestehen kann man m. E. Fehler, Irrtümer, bzw. man kann den Grad der Wahrscheinlichkeit einer vorher geäußerten Behauptung einschränken oder relativieren. In Weiterführung des obigen Beispiels könnte man dann von EINRÄUMEN sprechen, wenn der Unbelehrbare nach seinem Regenspaziergang triefnaß in der Diele steht und angesichts des spottenden Warners ("Ich hab's Dir ja gleich gesagt") einräumt, eingesteht, zugibt: "Du hattest Recht. Ich war ein Esel, bei dem Sauwetter das Haus zu verlassen." Oder, um einen anderen, wenigstens in Kriminalfilmen häufigen Fall zu nennen: Der Angeklagte gibt einen Teil der Vorwürfe zu, bestreitet aber weiterhin andere: "Es stimmt, ich habe gelogen, aber umgebracht habe ich ihn nicht." Diese Fälle von EINRÄUMEN wiederum haben nichts zu tun mit 'unzureichenden Gegengründen', mit Konzessivsätzen. Ich wende mich hier auch klar gegen König/Eisenberg, die behaupten, "daß alle Konzessivsätze für den Sprechakt des Konzedierens verwendet werden können" (König/Eisenberg 1983, 320), wobei sie den Sprechakt des Konzedierens auch keiner weiteren Erklärung für bedürftig erachten, ich nehme aber an, daß EINRÄUMEN damit gemeint ist.

Zur Rettung des Zusammenhangs zwischen Konzessivsatz und EINRÄUMEN gibt der Duden allerdings einen interessanten Hinweis. Die Einräumung werde "zum bloß formalen Mittel, die tatsächlich ausgesprochene Ablehnung vor dem Gesprächspartner abzuschwächen" (Duden 1995, 765):

"Ich will ja zugeben, daß das Buch sehr gut ist - aber für mich ist es doch wenig nützlich."

Eine Ablehnung oder Zurückweisung - ein negativer Bescheid im allgemeinen - ist oft verbunden mit einer Verletzung auf der persönlichen Ebene. Die Zurückweisung kann harsch und kategorisch erfolgen oder versuchen, den möglichen Verletzungen auf der persönlichen Ebene vorzubeugen:

Sp1: Ich gehe raus.

Sp2: Aber es regnet doch.

Sp1: Obwohl ich deinen Hinweis sehr ernst nehme, mein wachsamer Freund, ist mein Verlangen nach einem Spaziergang doch zu groß.

Dieser etwas übertrieben vorsichtige dritte Zug bleibt auf der Handlungsebene ein negativer Bescheid. Es ist offensichtlich ein Konzessivsatz, aber m. E. genauso offensichtlich kein Fall von EINRÄUMEN.

4. Ausblick

Viele Aspekte des komplexen Phänomens Konditionalsatz sind in dieser Arbeit nicht zur Sprache gekommen. Ich will abschließend einige von ihnen nennen.

In wenn-Sätzen können mehrere Partikeln auftreten, die sich auf die argumentative Funktion des Konditionalsatzes auswirken, z. B. Außer wenn (Abraham 1979), wenn...schon, wenn...überhaupt (Dalmas 1995). Ist tatsächlich nur wenn Ausdruck einer Notwendigkeit im logischen Sinne?

Welche Rolle spielen die Korrelate so und dann, die im Hauptsatz des Konditionalgefüges auftreten können (Sonnenberg 1992)? Haben sie irgendeine bedeutungsdifferenzierende Funktion? In syntaktischer Hinsicht ist mit den Korrelaten die Frage verbunden, ob es sinnvoll ist, den Adverbialsatz als Attribut zu diesem Korrelat, sei es realisiert oder nicht, aufzufassen, wie die generative Richtung es tut.

Viele Fragen lassen sich m. E. nur angemessen beantworten, wenn eine empirische Basis gelegt wird. Gibt es Bedeutungsunterschiede zwischen konjunktional eingeleiteten Konditionalsätzen und nicht-eingeleiteten? Stimmt es wirklich, daß der nicht-eingeleitete Konditionalsatz häufig in Wissenschaftstexten auftritt (Heringer 1988, 242; Helbig 1983)?

Ist die Hauptsatz-Nebensatz-Folge völlig frei (van der Auwera 1983)? Stehen Nebensatz und Hauptsatz tatsächlich jeweils in der Hälfte der Fälle voran- bzw. nachgestellt (Hermodsson 1978, 36)? Wie verhält es sich mit der Wortstellung im Konditionalsatz (Wenn Du mich brauchst, ich bin zuhause), ist sie pragmatisch bedeutsam (König/van der Auwera 1988; Köpcke/Panther 1989)?

Gibt es einen Unterschied zwischen gesprochener und geschriebener Sprache hinsichtlich der Vorkommenshäufigkeit komplexer Satzstrukturen (Kaufmann 1974, 2)?

Ich habe keinen systematischen Versuch unternommen, die Sprechakte daraufhin zu untersuchen, ob sie mittels Konditionalsatz vollzogen werden können. Es gibt einige weitere, z. B. GARANTIEREN und VERSICHERN (Wenn Sie nicht zufrieden sind, bekommen Sie ihr Geld zurück) oder auch Ratschläge (Wenn Du gesund bleiben willst, solltest Du weniger essen) und Anleitungen, die per "praktischem Schluß" (Hindelang 1978; Eggs 1979) vollzogen werden können. Wie funktionieren Konditionalsätze im gesamten assertiven Bereich, im dem es vor allem um bestehende und nicht um mögliche Tatsachen geht? Wie werden die Abstufungen der Wahrscheinlichkeiten, mit denen die Menschen über mögliche Sachverhalte spekulieren, ausgedrückt? Welche Rolle spielen Modus und Modalverben?

Ich halte es für insgesamt unverzichtbar, die grammatische Beschreibung, die im Fall der Konditionalsätze vor allem eine semantische ist, um eine pragmatische Komponente zu erweitern, d. h. die Handlungspotentiale und -zusammenhänge in die Betrachtungen miteinzubeziehen.

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